Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

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    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

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    E-Mail: bauverwaltung@herborn.de

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    Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.

    Verfahrensablauf

    • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
    • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
    • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
      • vor Ort bei der zuständigen Behörde
      • online
      • per Post

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an. 

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Städte und Gemeinden.

    Bearbeitungsdauer

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

    Voraussetzungen

    Keine

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    weiterführende Informationen

    Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
    Die in Kraft getretenen Bebauungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.
     

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