Fachdienst - Bauverwaltung
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| Kontakt | Fachdienst - Bauverwaltung
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-341
E-Mail:
bauverwaltung@herborn.de
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Fachdienst - Stadtentwicklung, Klima und Umwelt
| Ansprechpartner |
Frau Schmidt
Zimmernummer: 102 |
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| Kontakt | Fachdienst - Stadtentwicklung, Klima und Umwelt
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
Webseite:
https://www.herborn.de
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Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Er besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele
- verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
- Legende zu den Karten sowie
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
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Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde,
- elektronisch oder
- schriftlich.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Fristen
Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Städte und Gemeinden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.
In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.
Voraussetzungen
Keine
erforderliche Unterlagen
Keine
Handlungsgrundlage(n)
weiterführende Informationen
Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
Die wirksamen Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist dies ebenfalls verpflichtend.