Fachdienst - Bürgerbüro
| Kontakt | Fachdienst - Bürgerbüro
Hauptstraße 39
Telefax: 02772 708-9400
Webseite:
https://www.herborn.de
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| Öffnungszeiten |
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind. |
| Ansprechpartner |
Frau Steitz
Zimmernummer: 016
Zimmernummer: 016 |
| Formulare | |
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Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Kurzfassung
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Wenn die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht gewünscht ist, dann kann dieser widersprochen werden.
- Hierzu muss gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegt werden.