Ausländerjagdschein Ersatz

  • Sollte Ihr Ausländerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

    Wenn Ihr Ausländerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjagdschein.

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Ausländerjagdschein
    • Verlust des Ausländerjagdschein

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • aktuelles Lichtbild

    Handlungsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Kurzfassung

    • Ausländerjagdschein Ersatz 
    • für Jagd in Deutschland erforderlich
    • bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
    • wird von Behörde, die den Jagdschein erteilt hat, erteilt
    • zuständig: untere Jagdbehörde
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