Ausländerjugendfalknerjagdschein Ersatz

  • Sollte Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.

    Wenn Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendfalknerjagdschein.

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
    • Verlust des Ausländerjugendfalknerjagdscheins

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • aktuelles Lichtbild

    Handlungsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Kurzfassung

    • Ausländerjugendfalknerjagdschein Ersatz 
    • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
    • bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
    • wird von der Behörde, die den Falknerjagdschein erteilt hat, ausgestellt
    • zuständig: untere Jagdbehörde
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