Hat sich nach Erteilung des Ausländerjugendjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Ausländerjugendjagdschein eintragen lassen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
Handlungsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Kurzfassung
- Ausländerjugendjagdschein Änderung
- für Jagd in Deutschland erforderlich
- Änderungen von Name und Wohnsitz müssen eingetragen werden
- wird von Behörde, die den Jagdschein erteilt hat, geändert
- bei Wohnsitz in Deutschland ist die örtliche Behörde zuständig
- zuständig: untere Jagdbehörde