Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

  • Kontakt Fachdienst - Öffentliche Ordnung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Formulare
    Detailansicht »

    Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

    Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

    Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten , können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Gebühren

    Ansprechpunkt

    d ie für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Fristen

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Voraussetzungen

    • für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
    • wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
    • die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
    • das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Kurzfassung

    • Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb
    • im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erteilt werden
    • gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten
    • Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht nicht
    • Voraussetzungen:
      • für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
      • wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
      • die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
      • das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
    • Gebührenrahmen: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.
    • zuständig: Straßenverkehrsbehörde
    zurück zur Übersicht