Sie als Bauherrschaft müssen den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitteilen (Baubeginnsanzeige).
Bevor Sie mit dem Bau beginnen, müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde den Baubeginn Ihres Vorhabens anzeigen.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde digital im Bauportal oder analog (Formular) den Baubeginn mit.
Ansprechpunkt
Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
Fristen
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bereits der Aushub der Baugrube (z.B. für das Kellergeschoss oder eine Tiefgarage) den Ausführungsbeginn darstellt und damit ebenfalls mindestens 1 Woche zuvor angezeigt werden muss.
Kurzfassung
- Anzeige des Baubeginns
- 1 Woche vor Ausführungsbeginn anzeigen
- Analog oder Digital
- Aushub der Baugrube stellt Baubeginn dar