Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
| Kontakt | Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
Webseite:
https://www.herborn.de
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| Öffnungszeiten | Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
Montag und Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Barkasse
Montag:
Donnerstag:
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren. |
| Ansprechpartner |
Herr Schneider
Zimmernummer: 112 |
| Formulare |
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Hochbau
| Kontakt | Hochbau
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
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| Öffnungszeiten | Stadtverwaltung
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Barkasse
Montag:
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| Ansprechpartner |
Frau Georg
Zimmernummer: 110
Zimmernummer: 115
Zimmernummer: 115
Zimmernummer: 109
Zimmernummer: 107
Zimmernummer: 114
Zimmernummer: 112 |
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Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik
| Kontakt | Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik
Karl-Kellner-Ring 51
Telefon: 06441 407-1717
E-Mail:
bauaufsicht@lahn-dill-kreis.de
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| Öffnungszeiten |
Montag - Mittwoch
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- Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
- Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
- Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
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Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
Gebühren
Für Bauberatungen in Verfahren, die nicht mit einem gebührenpflichtigen Bescheid abgeschlossen werden, können ab der zweiten Viertelstunde Gebühren nach Zeitaufwand anfallen. Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei.
Ansprechpunkt
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).
erforderliche Unterlagen
Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.