Baukontrolle

  • Kontakt 23 Bauaufsicht

    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar
    35529 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-1717

    Webseite: Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
    Webseite: Digitaler Briefkasten
    Webseite: Online-Angebote
    E-Mail: bauaufsicht@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Kontakt Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Herr Schneider

    Zimmernummer: 112
    Telefon: 02772 708-511
    E-Mail: h.schneider@herborn.de

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    Kontakt Fachdienst Bauverwaltung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Gräb

    Zimmernummer: 103
    Telefon: 02772 708-261
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.graeb@herborn.de

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    Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik

    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar
    35529 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-1717

    E-Mail: bauaufsicht@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Alle Anlagen im Geltungsbereich der Hessischen Bauordnung sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
    Diese Pflicht obliegt zunächst grundsätzlich dem Grundstücks- bzw.- Anlageneigentümer oder Nutzer.

    Auch die anderen "am Bau Beteiligten", wie Planer, Bauleiter, Ausführende und Nachweisberechtigte oder Sachverständige, haben in der Planungs- und Bauzeit verschiedene Überwachungspflichten.
    Nachweisberechtigte und Sachverständige haben hierzu Nachweise oder Bescheinigungen auszustellen und der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.

    Die Bauaufsichtsbehörde überprüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, sowie die Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten nach eigenem Ermessen in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad und der Bedeutung der Anlage. Bei Sonderbauten werden in der Regel in der Baugenehmigung wiederkehrende Sicherheitsüberprüfungen in bestimmten Turnus angeordnet, soweit sich diese nicht schon aus Sonderbauvorschriften ergeben.

    Kontrollen
    Zu den Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde gehört auch die Feststellung illegaler Bautätigkeiten und Nutzungen, dh. Maßnahmen für die eine erforderliche Baugenehmigung nicht beantragt wurde oder noch nicht erteilt wurde. Bevor die Bauaufsichtsbehörde repressiv tätig wird, wird sie zunächst Bauvorlagen anfordern, um die materielle Zulässigkeit des Vorhabens prüfen zu können. Dies gilt nicht bei Gefahr im Verzug.
    Die Feststellung dieser "Schwarzbauten" erfolgt auf Grund von eigenen Recherchen, aber auch auf Hinweis von anderen Ämtern, Behörden oder Nachbarn.
     

    Gebühren

    Es wird eine Gebühr nach Zeitaufwand für die Überprüfungen festgesetzt. Hierzu gehören auch die Zeiten der Vor- und Nachbereitung im Büro und die Fahrtzeiten. Für repressives Einschreiten oder die Anforderung von Bauvorlagen sind Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 3.200,00 Euro vorgesehen.

    Ansprechpunkt

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

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