Beamtenrechtliche Krankenfürsorge (Beihilfe)

  • Kontakt Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Meier

    Zimmernummer: 211
    Telefon: 02772 708214
    Telefax: 02772 7089214
    Webseite: Stadt Herborn
    E-Mail: h.meier@herborn.de

    Frau Wichterle

    Telefon: +49 2772 708-208
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: c.wichterle@herborn.de

    Herr Klingelhöfer

    Telefon: 02772 708-245
    Telefax: 02772 708-9245
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: m.klingelhoefer@herborn.de

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    Kontakt Dezernat 14.2

    Scheidemannplatz 1
    34117 Kassel, documenta-Stadt

    Öffnungszeiten Sie können uns telefonisch montags - donnerstags von 08.00-16.30 Uhr und persönlich montags, donnerstags und freitags von 08.00-12.00 Uhr sowie dienstags von 13.00-16.30 Uhr erreichen.
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    Aufgrund ihres besonderen Dienstverhältnisses erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter sowie ihre Hinterbliebenen und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen anstelle eines Arbeitgeberzuschusses zu ihren Beiträgen für eine Krankenversicherung eine eigenständigen beamtenrechtliche Krankenfürsorge nach der Hessischen Beihilfeverordnung. Der Dienstherr gewährt zu Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen und in Fällen der Pflege Beihilfen.

    Gebühren

    Keine

    Ansprechpunkt

    Zuständig für Beihilfeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen sind das Regierungspräsidium Kassel, sowie der Hessische Landtag und der Hessischer Rechnungshof jeweils für seine Bediensteten; die Kommunen haben die Zuständigkeit für ihre Bediensteten selbst inne.

    Fristen

    Der Antrag auf Beihilfe ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen zu stellen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat der Beihilfestelle des Regierungspräsidiums Kassel als Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) zu bescheiden.

    Dieses Ziel wird seit September 2007 durchgängig erfüllt, oft sogar deutlich unterschritten.
     

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare stehen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel, Dezernat Beihilfen, zum Download zur Verfügung

    Handlungsgrundlage(n)

    Hessische Beihilfenverordnung

    Bemerkungen

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel, Beihilfen

    Für Fragen zur Beihilfe bei der Stadt Herborn wenden Sie sich bitte an den

    Magistrat der Stadt Herborn
    Fachdienst Allgemeine Verwaltung
    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Anträge können direkt bei der zuständigen Beihilfestelle der Stadt Herborn angefordert werden. Alternativ stehen Ihnen die gültigen Vordrucke der KDZ Wiesbaden zur Verfügung.

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