Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
| Kontakt | Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
Webseite:
https://www.herborn.de
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| Öffnungszeiten | Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
Montag und Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Barkasse
Montag:
Donnerstag:
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren. |
| Ansprechpartner |
Frau Meier
Zimmernummer: 211
Telefon: +49 2772 708-208
Telefon: 02772 708-245
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Dezernat 14.2
| Kontakt | Dezernat 14.2
Scheidemannplatz 1 |
| Öffnungszeiten | Sie können uns telefonisch montags - donnerstags von 08.00-16.30 Uhr und persönlich montags, donnerstags und freitags von 08.00-12.00 Uhr sowie dienstags von 13.00-16.30 Uhr erreichen. |
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Aufgrund ihres besonderen Dienstverhältnisses erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter sowie ihre Hinterbliebenen und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen anstelle eines Arbeitgeberzuschusses zu ihren Beiträgen für eine Krankenversicherung eine eigenständigen beamtenrechtliche Krankenfürsorge nach der Hessischen Beihilfeverordnung. Der Dienstherr gewährt zu Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen und in Fällen der Pflege Beihilfen.
Gebühren
Keine
Ansprechpunkt
Zuständig für Beihilfeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen sind das Regierungspräsidium Kassel, sowie der Hessische Landtag und der Hessischer Rechnungshof jeweils für seine Bediensteten; die Kommunen haben die Zuständigkeit für ihre Bediensteten selbst inne.
Fristen
Der Antrag auf Beihilfe ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen zu stellen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat der Beihilfestelle des Regierungspräsidiums Kassel als Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) zu bescheiden.
Dieses Ziel wird seit September 2007 durchgängig erfüllt, oft sogar deutlich unterschritten.
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare stehen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel, Dezernat Beihilfen, zum Download zur Verfügung
Handlungsgrundlage(n)
Bemerkungen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel, Beihilfen