Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

  • Kontakt Landesbetrieb Hessisches Landeslabor - Fachgebiet III 1 Getränke, Bedarfsgegenstände - Weinkontrolle

    Glarusstraße 6
    65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt
    65045 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 76080
    Telefax: +49 611 7608130

    Webseite: https://www.lhl.hessen.de/
    Webseite: https://www.lhl.hessen.de/
    E-Mail: Weinkontrolle@LHL.Hessen.de

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 7:30 – 16:00 Uhr

    Freitag 7:30 – 15:00 Uhr

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    Online-Dienste

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

    Weinbauerzeugnisse sind

    • Trauben,
    • Traubenmost,
    • Maische,
    • Wein,
    • Perlwein,
    • Schaumwein,
    • Likörwein und
    • Brennwein.

    Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

    Verfahrensablauf

    Analoges Antragsverfahren:

    Für die Bestellung von Weinbegleitdokumenten wenden Sie sich bitte an das Hessische Landeslabor (Weinkontrolle).

    Digitales Antragsverfahren:

    Das digitale Antragsverfahren wird im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung gestellt und führt Sie durch den Prozess zur Beantragung von Weinbegleitdokumenten

    Gebühren

    Fristen

    Weinbegleitdokumente müssen unmittelbar vor dem Beginn des Transports erstellt werden. Es gibt keine Frist.

    zuständige Stelle

    Hessische Landeslabor (Weinkontrolle)

    Bearbeitungsdauer

    Mit der Signierung des digitalen Weinbegleitdokuments ist es sofort gültig. Es gibt keine Bearbeitungsdauer.

    Voraussetzungen

    Für Onlineantragsverfahren (ab 2023):

    • Ein Unternehmenskonto auf Basis von Elster („Mein Unternehmenskonto“)
    • Antragstellende müssen mit ihrer Adresse und einer Betriebsnummer in einer Marktteilnehmerliste intern hinterlegt sein. Dies erfolgte automatisch mit Stand 09-2022.

    Für Betriebe, die zu September 2022 nicht bei der Weinkontrollbehörde hinterlegt waren: Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Weinkontrolle.

    erforderliche Unterlagen

    Informationen zu den zu transportierenden Weinbauerzeugnissen (in der Regel aus der eigenen Weinbuchführung ersichtlich)

    Rechtsbehelf

    Nein

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja (analoges Antragsverfahren)

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja, ab 2023

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kurzfassung

    • Weinbegleitdokument Entgegennahme
    • Transporte von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen von mehr als 60 Litern müssen mit einem Begleitdokument durchgeführt werden
    • Weinbauerzeugnisse sind: Trauben, Maische, Traubenmost, Wein, Schaumwein, Perlwein, Brennwein
    • Begleitdokumente können in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden
    • das fünffache Begleitdokument-Durchschlagspapier gibt es bei der zuständigen Stelle
    • unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Pflicht zur Ausstellung eines Begleitdokuments
    • zuständig: Weinkontrollbehörden der Bundesländer
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