Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für gesetzlich Unfallversicherte Erbringung

  • Kontakt Lahn-Dill-Kliniken GmbH

    Forsthausstraße 1 - 3a
    35578 Wetzlar

    Telefon: 06441 79-0
    Telefax: 06441 79-2034

    Webseite: www.lahn-dill-kliniken.de
    E-Mail: info@lahn-dill-kliniken.de

    Öffnungszeiten Öffnungszeiten der Verwaltung bitte erfragen
    Ansprechpartner Herr Kreutzer

    Telefon: 06441 79-2000
    Telefax: 06441 79-2034
    E-Mail: richard.kreutzer@lahn-dill-kliniken.de

    Detailansicht »

    Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt sowohl Krankenhauskosten als auch die Kosten in Einrichtungen der Rehabilitation.

    Das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung rechnet die Kosten für Ihre Behandlung direkt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Dies gilt für ambulante sowie für stationäre Behandlungen.

    Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bezahlen Ihre stationäre Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Ihre Behandlung kann voll- oder teilstationär sein. Sie umfasst alle Leistungen, die in Ihrem Fall für die medizinische Versorgung notwendig sind. Dazu kann insbesondere Folgendes gehören:

    • Behandlung,
    • Krankenpflege,
    • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie
    • Unterkunft und Verpflegung.

    Sie können Gesundheitsschäden erleiden, für die wegen ihrer Art oder Schwere eine besondere unfallmedizinische stationäre Behandlung nötig ist. In solchen Fällen werden Sie in besonderen Einrichtungen behandelt.
    Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie für Ihre Behandlung keinen Eigenanteil zahlen.

    Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit einen Unfall oder eine Krankheit haben, bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Behandlung.

    Verfahrensablauf

    Das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung rechnet die Behandlungskosten direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.
    Sollten Ihnen im Zusammenhang mit der Behandlung Kosten entstanden sein (Eigenanteil), können Sie diese bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zurückfordern.

    Reichen Sie dazu die Belege bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse online oder formlos per Post ein.

    Online-Dienst:

    • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
    • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
    • Sie können sich anmelden.
      • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
      • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
    • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
    • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
    • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

    Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

    • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

    Nachricht per Post:

    •  Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
    • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

    Gebühren

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    zuständige Stelle

    Im Bereich der Unfallversicherung ist der jeweils im Einzelfall zuständige Unfallversicherungsträger zuständig. Anschriften sowie E-Mail - und Internet-Adressen der einzelnen Unfallversicherungsträger finden Sie auf den folgenden Internetseiten:

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand:

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    -    Sie hatten einen anerkannten Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall.
    -    Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Eine Ausnahme ist gegebenenfalls der Zahlungsnachweis des Eigenanteils.

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

    Formulare

    Formulare: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Onlinedienst vorhanden: Ja

    Kurzfassung

    • Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für gesetzlich Unfallversicherte Erbringung
    • Übernahme von Behandlungskosten im Krankenhaus und in Rehabilitationseinrichtungen für gesetzlich Unfallversicherte
    • Kosten, welche von den Unfallversicherungsträgern übernommen werden, sind beispielsweise
      • ambulante und stationäre Heilbehandlung
      • Unterkunft und Verpflegung
      • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln.
    • Kosten: keine (auch kein Eigenanteil)
    • Bearbeitungsdauer: 1 bis 2 Wochen
    • Meldung online oder per Post
    • zuständig:
      • für Versicherungsfälle in gewerblichen Unternehmen: Berufsgenossenschaften (nach Branchen gegliedert)
      • für Versicherungsfälle in öffentlichen Unternehmen und Bildungseinrichtungen: Unfallkassen (regional gegliedert)
    zurück zur Übersicht