Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

  • Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

    Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

    Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

    Voraussetzungen

    Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

    Kurzfassung

    • Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
    • Zuzahlungen
    • Eigenbeteiligungen
    • Zuständig: Jugendamt
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