Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen

  • Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig

    Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Pflegepersonen haben daher vor der Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Pflegefachdienst des Jugendamts. 

    Verfahrensablauf

    Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderfachdienst des Jugendamts auf. 
    Der Pflegekinderfachdienst kann Sie beraten. 

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist der Pflegekinderfachdienst beim örtlich zuständigen Jugendamt.

    Kurzfassung

    • Beratung und Unterstützung für Pflegepersonen
    • Vollzeitpflege
    • Zuständige Stelle: Jugendamt
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