Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 41.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Wasserbuch

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35338 Gießen, Universitätsstadt Marburger Straße 91
    35396 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)
    Telefax: +49 641 303-2197

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
    E-Mail: verwaltungsportal.AbtIV@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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    Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 41.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Wasserbuch

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35338 Gießen, Universitätsstadt Marburger Straße 91
    35396 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)
    Telefax: +49 641 303-2197

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
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    E-Mail: verwaltungsportal.AbtIV@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

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    Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Zudem stellt es Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.

    In einem Wasserbuch werden insbesondere festgehalten:

    • erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie alte Rechte und alte Befugnisse,
    • Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen,
    • Wasserschutzgebiete,
    • Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

    Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.

    In Hessen sind im Wasserbuch zusätzlich noch selbständige Fischereirechte nach dem Hessischen Fischereigesetz hinterlegt.

    Sie suchen ein Wasserrecht? Dann können Sie über das Wasserbuch gezielt Ihre Suche nach Wasserrechten durch Angabe von Thema und Verwaltungseinheit starten.

    Gebühren

    Für den Bürger ist die Bereitstellung in der Regel kostenfrei.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang des Auskunftsersuchens.

    Voraussetzungen

    Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel keine; im Bedarfsfall werden Unterlagen nachgefordert.

    Rechtsbehelf

    • ggf. Widerspruch (je nach Bundesland)
    • anschließend Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht

    Kurzfassung

    • Wasserbuch Bereitstellung
    • Verzeichnis der wesentlichen Wasserrechte, also der wasserwirtschaftlichen Rechtsverhältnisse mit Bezug zu Gewässern
    • das Wasserbuch enthält außerdem Informationen zu wasserwirtschaftlich ausgewiesenen Gebieten, zum Beispiel Wasserschutzgebiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete
    • Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich
    • zuständig: untere Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
    • Zuständig in Hessen: Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen, Kassel
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