Berufliche Schulen

  • Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 34.1 Schulservice

    Sportparkstraße 24
    35578 Wetzlar
    35529 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-1365

    Webseite: Homepage der Schulabteilung des Lahn-Dill-Kreises
    E-Mail: schulabteilung@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Kontakt Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

    Luisenplatz 10
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: 0611 368-0
    Telefax: 0611 368-2099

    Webseite: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
    E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de

    Öffnungszeiten
    • Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
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    Berufliche Schulen vermitteln allgemeine und berufliche Bildung in berufsqualifizierenden und studienqualifizierenden Bildungsgängen.

    Die beruflichen Schulen gliedern sich in

    • die beruflichen Schulen Teilzeit (Berufsschule in Teilzeit- und Blockform, Berufsgrundbildungsjahr in kooperativer Form, Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Teilzeitform, Fachschulen in Teilzeitform) sowie
    • die beruflichen Schulen Vollzeit (Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Vollzeitform, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien und Fachschulen).

    Berufsschule
    Das duale System der Berufsausbildung, bestehend aus den Lernorten Berufsschule und Betrieb, ist die am häufigsten anzutreffende Ausbildungsform.

    Berufsfachschule/höhere Berufsfachschule
    Die Berufsfachschulen bieten in verschiedenen Fachrichtungen und Schwerpunkten eine berufliche Grundbildung oder eine vollschulische Berufsausbildung (Assistentenberufe).

    Fachoberschule
    Das besondere Merkmal der Fachoberschule ist die Verzahnung einer praktischen Ausbildung (gelenktes Betriebspraktikum über ein Jahr mit drei betrieblichen Praxistagen, duale Berufsausbildung, vollschulische Berufsausbildung ) mit einer theoretisch orientierten Bildung. Sie führt zu einem studienqualifizierenden Abschluss, der Fachhochschulreife.

    Berufliches Gymnasium
    Das Berufliche Gymnasium ist wie die Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums ein studienqualifizierender Bildungsgang, der auf der Mittelstufe aufbaut. Das Ziel ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Neben der Allgemeinbildung werden in der gewählten Fachrichtung berufliche Bildungsinhalte vermittelt.

    Fachschule
    Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den unterschiedlichen Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an erworbene Berufserfahrungen an.

    Im Beruflichen Gymnasium haben Jugendliche die Möglichkeit, das Abitur zu erwerben.

    Verfahrensablauf

    • Sie bewerben sich fristgerecht bei der Schule oder der zuständigen Stelle.
    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen vollständig ein.
    • Die Schule prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Die Schule entscheidet über Ihre Aufnahme.
    • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.

    Wenn mehr Bewerbungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, führt die Schule ein Auswahlverfahren nach den gesetzlichen Vorgaben durch.

    Ansprechpunkt

    In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

    Voraussetzungen

    • Sie wurden in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt.
    • Sie haben einen mittleren Abschluss als qualifizierenden Realschulabschluss.
    • Sie haben einen mittleren Abschluss ohne Qualifikation und Ihre Schule stellt eine Eignung fest.
    • Ihre schulischen Leistungen und Ihre Arbeitshaltung lassen eine erfolgreiche Teilnahme am Bildungsgang erwarten.
    • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die gewünschte Fachrichtung des beruflichen Gymnasiums.
    • Sie überschreiten die gesetzlich festgelegte Altersgrenze nicht, sofern eine solche gilt.

    Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen beruflichen Gymnasium und der gewählten Fachrichtung.

    Wenn Sie keinen durchgehenden, benoteten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache besucht haben, ist eine Aufnahme nur möglich, wenn die Schule entsprechenden Unterricht anbieten kann.

    erforderliche Unterlagen

    • ein Zeugnis über den mittleren Abschluss oder ein gleichwertiges Abschlusszeugnis,
    • ein Halbjahres‑ oder Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule, sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt,
    • Nachweise über besondere Kenntnisse oder Qualifikationen, sofern diese für die gewählte Fachrichtung erforderlich sind.

    Je nach Schule oder Fachrichtung können weitere Unterlagen verlangt werden.

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

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