Berufsausbildung Jugendlicher und junger Erwachsener mit Behinderungen, Leistungen an Arbeitgeber (Prämien und Zuschüsse)

  • Ansprechpartner Herr Lambert

    Telefax: 0611 156-371
    Telefon: 0611 156-212
    E-Mail: thomas.lambert@lwv-hessen.de

    Kontakt Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden

    Frankfurter Str. 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 156-0
    Telefax: +49 611 156-349

    E-Mail: info@lwv-hessen.de

    Öffnungszeiten

    Telefonzentrale:

    montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr,
    freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

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    Arbeitgeber können zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Prämien und Zuschüsse erhalten.

    Die jungen Erwachsenen müssen jedoch für die Zeit ihrer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen nach
    § 68 Abs. 4 SGB IX durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt sein.

    Der Zuschuss beträgt 2.000,00 Euro/Ausbildungsjahr.

    Die Prämie ist einmalig und beträgt ebenfalls 2.000,00 Euro.

    Diese Leistung wird auch für Ausbildungsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erbracht.
     

    Gebühren

    Keine

    Ansprechpunkt

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
     

    Fristen

    Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

    erforderliche Unterlagen

    formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

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