Berufsregister für Steuerberater Löschung

  • Kontakt Finanzamtssuche

    Webseite: Finanzamtssuche

    Detailansicht »

    Online-Dienste

    Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann der Verzicht durch Dritte erfolgen.

    Wenn Sie nicht länger als Steuerberater(in) oder Steuerbevollmächtigte(r) tätig sind und keine berufliche Niederlassung mehr unterhalten, müssen Sie zu Ihrer Berufsbestellung eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Verzichtserklärung schriftlich oder zu Protokoll der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer erklären. Der Verzicht auf die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist schriftlich durch eine vertretungsberechtigte Person der Gesellschaft zu erklären.

    Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

    Gebühren

    Fristen

    Bearbeitungsdauer

    • Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.
    • Sofern die Löschung aufgrund des Todes der eingetragenen Person erfolgen soll, wird dies direkt nach Eingang der Sterbeurkunde vorgenommen.

    Voraussetzungen

    Sie sind als Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen, aber nicht länger tätig.

    erforderliche Unterlagen

    • Grundsätzlich ist eine formlose, jedoch schriftliche und eigenhändig unterschriebene Verzichtserklärung möglich, gegebenenfalls bietet die für Sie zuständige Steuerberaterkammer auch ein optionales Formblatt an.
    • Sofern die Verzichtserklärung nicht erfolgen kann, weil die eingetragene Person verstorben ist, ist durch die Erben oder Angehörigen die Sterbeurkunde einzureichen.

    Rechtsbehelf

    keine

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Online-Dienst: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein , jedoch persönliche Erklärung zu Protokoll möglich

    Kurzfassung

    • Löschung im Berufsregister für Steuerberater beantragen
    • für Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
    • Antrag zur Löschung ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu stellen
    • Der Antrag ist formlos möglich
    zurück zur Übersicht