Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

  • Kontakt Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

    Südanlage 14 A
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35340 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: 0641 7936-0
    Telefax: 0611 3276-44253

    Webseite: Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
    E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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    Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

    Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

    Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

    Verfahrensablauf

    Für Leistungen nach § 4 HHG sind die Versorgungsämter am Wohnsitz der antragstellenden Person zuständig.

    Gebühren

    keine

    Ansprechpunkt

    An das örtlich zuständige Versorgungsamt.

    Fristen

    Keine für die Antragstellung.

    Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der örtlich zuständigen Versorgungsamtes.

    Bearbeitungsdauer

    Selten unter 12 Monaten

    Voraussetzungen

    Gesundheitliche Schädigung während der Haft

    erforderliche Unterlagen

    Rehabilitierungsbescheinigung

    Rechtsbehelf

    Eine Klage beim örtlich zuständigen Sozialgericht ist möglich.

    Formulare

    Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Rehabilitierungsbescheinigung stellt das örtlich zuständige Regierungspräsidium auf Antrag aus.

    Unterstützende Insititutionen

    zum Beispiel:

    • die Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V.,
    • Landesverband Hessen und Rheinland-Pfalz

    Kurzfassung

    • Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung
    • Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg
    • aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden
    • berechtigt sind auch Angehörige und Hinterbliebene
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