Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen

  • Kontakt Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

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    35745 Herborn

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    Telefax: 02772 708-9400

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    E-Mail: info@herborn.de

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    Stadtverwaltung

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    Mittwoch:
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    Barkasse

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    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Krimmel

    Zimmernummer: 003
    Telefon: 02772 708-272
    Telefax: 02772 708-9272
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    Telefon: 02772 708-241
    Telefax: 02772 708-9241
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    Frau Nill-Schütz

    Telefon: 02772 708-240
    Telefax: 02772 708-9240
    Webseite: https://www.herborn.de
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    Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.

    Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte. 
     

    Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

    Gebühren

    Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt fallen keine Gebühren an.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Ausstellung geschieht in der Regel sofort.

    Voraussetzungen

    Die Fehlgeburt wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.

    Die Anzeige ist nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei der Mutter.

    erforderliche Unterlagen

    • Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt oder einen Mutterpass, wenn daraus die Fehlgeburt hervorgeht
    • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • Angaben zum vorgesehenen Familiennamen und Vornamen des Kindes

    Handlungsgrundlage(n)

    • § 21 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG)
    • § 31 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 Personenstandsverordnung 

    Rechtsbehelf

    Sie können bei dem für das Standesamt zuständige Amtsgericht Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung stellen.

    Formulare

    Die Bescheinigung muss gemäß der Rechtsgrundlage grundsätzlich beantragt werden.

    Kurzfassung

    • Anzeige einer Fehlgeburt Bescheinigung
    • Das Standesamt erteilt auf Anforderung eine Bescheinigung über eine Fehlgeburt.
    • Zuständig: Standesamt
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