Betreuungsgeld

  • Kontakt Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

    Südanlage 14 A
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35340 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: 0641 7936-0
    Telefax: 0611 3276-44253

    Webseite: Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
    E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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    Das Betreuungsgeldgesetz des Bundes wurde am 21.07.2015 vom Bundesverfassungsgericht formal für verfassungswidrig erklärt.  Seitdem wird in Hessen kein Betreuungsgeld mehr nach dem Betreuungsgeldgesetz gewährt.

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