Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
| Kontakt | Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 A
Telefon: 0641 7936-0
Webseite:
Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
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Das Betreuungsgeldgesetz des Bundes wurde am 21.07.2015 vom Bundesverfassungsgericht formal für verfassungswidrig erklärt. Seitdem wird in Hessen kein Betreuungsgeld mehr nach dem Betreuungsgeldgesetz gewährt.