Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
| Kontakt | Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
Gymnasiumstraße 4
Telefon: +49 641 303-8600
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de
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| Öffnungszeiten |
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
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Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I
| Kontakt | Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I
Liebigstraße 14-16
Telefon: 0641 303-0
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| Öffnungszeiten | Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin. |
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Die Verlängerung von Prüffristen ist je nach Einzelfall auf Antrag für nachstehende Anlagen möglich:
- Aufzugsanlagen,
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
- Druckanlagen,
- Krane,
- Flüssiggasanlagen,
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
Sie können als Arbeitgeber die Verlängerung der Prüffristen für Ihre betrieblichen überwachungsbedürftigen Anlagen beantragen.
Verfahrensablauf
-
Entscheidung im Einzelfall
Gebühren
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Fristen
In der Regel frühestens nach der ersten wiederkehrenden Prüfung. Sofern ausreichende Erkenntnisse über die betriebsbedingten Einflüsse auf die Lebensdauer vorliegen, kann die Prüffristverlängerung auch vor der ersten wiederkehrenden Prüfung genehmigt werden.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien.
Voraussetzungen
- Gewährleistung der Sicherheit der Anlage
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verlängerung einer Prüffrist
- Verlängerung einer Prüffrist
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Verlängerung möglich für:
- Aufzugsanlagen,
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
- Druckanlagen,
- Krane,
- Flüssiggasanlagen,
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik