Bevölkerungsschutz

  • Kontakt Brand- u. Bevölkerungsschutz

    Walkmühlenweg 10
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-800
    Telefax: 02772 7089800

    Webseite: Homepage Stadt Herborn
    E-Mail: info@feuerwehr-herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Herr Mack

    Zimmernummer: Atemschutzwerkstatt
    Telefax: +49 2772 708-9814
    Telefon: 814
    Telefon: +49 2772 708-814
    E-Mail: l.mack@herborn.de

    Herr Schmitt

    Telefon: 815
    Telefax: +49 2772 708-9815
    Telefon: +49 2772 708-815
    E-Mail: j.schmitt@herborn.de

    Herr Krämer

    Telefax: +49 2772 708-9811
    Telefon: +49 2772 708-811
    Telefon: 811
    E-Mail: j.kraemer@herborn.de

    Detailansicht »

    Der Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren, die nicht aus eigener Kraft abzuwehren sind, ist eine der vornehmsten Aufgaben des modernen Staates.
    Für den Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall ist nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes ausschließlich der Bund zuständig. Die Aufgaben des Zivilschutzes sind im Zivilschutzgesetz geregelt. Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Während der Katastrophenschutz ein nach Landesrecht organisiertes System der Gefahrenabwehr und Hilfeleistung bei außergewöhnlichen Schadensereignissen ist, wird nach dem Zivilschutzgesetz das für den Katastrophenschutz in den Ländern vorgesehene Potenzial in seiner Gesamtheit in die Zivilschutzplanung eingebunden. Die Begriffe "Katastrophenschutz" und "Zivilschutz" bezeichnen keine eigenständige Organisation, sondern nur unterschiedliche Aufgaben der Gefahrenabwehr. Länder und Bund bedienen sich zu ihrer jeweiligen Aufgabenerfüllung aufgrund besonderer Gesetze der gesamten vorhandenen personellen und sächlichen Ressourcen.

    Das Zivilschutzgesetz wird zur Zeit überarbeitet. Der Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes" wird derzeit zwischen Bund und Ländern beraten. Nach den Vorstellungen des Bundes soll Grundlage dieses Gesetzes das "Zivilschutz-Doppelnutzen-Konzept" sein, wonach die für originäre Bundeszwecke vorgehaltenen Einrichtungen auch von den Ländern in Friedenszeiten genutzt werden können, um im Verteidigungsfall einsatzfähig zu sein.

    Ansprechpunkt

    Zuständig ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.


    Handlungsgrundlage(n)

    Zivilschutzgesetz (ZSG)
     

    Gesetz zu der Konvention vom 14.05.1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

    zurück zur Übersicht