Fachdienst - Öffentliche Ordnung
| Formulare |
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| Ansprechpartner |
Herr Diehl
Zimmernummer: 008 |
| Kontakt | Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
Webseite:
https://www.herborn.de
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| Öffnungszeiten | Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
Montag, Dienstag & Donnerstag:
Bürgerbüro
Montag bis Freitag:
Montag & Dienstag:
Donnerstag:
Barkasse
Montag:
Donnerstag:
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren. |
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Online-Dienste
In einigen Städten gibt es sogenannte Bewohnerparkgebiete. In diesen können Anwohnende bevorzugt parken. Wenn Sie in einem solchen Gebiet Ihren Wohnsitz gemeldet haben, können Sie für Ihr Auto oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen. Sollte Ihr Bewohnerparkausweis in nächster Zeit ablaufen oder bereits abgelaufen sein, können Sie ihn verlängern lassen. Dies ist beispielsweise im Ordnungsamt oder im Bürgerbüro möglich.
Wenn Ihr Bewohnerparkausweis abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie ihn weiterhin nutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Gebühren
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung, Straßenverkehrsbehörde der Wohnsitzgemeinde
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
erforderliche Unterlagen
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist möglich gegen die etwaige Ablehnung des Antrags auf einen Bewohnerparkausweis durch die Straßenverkehrsbehörde. Der Ablehnungsbescheid wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein, die maßgeblich ist. Rechtsbehelf ist die Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.