Bibliotheksausweis beantragen

  • Kontakt Fachdienst - Bibliothek, Museum, Archiv

    Mühlgasse 7-15
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708450
    Telefax: 02772 7089800

    Webseite: Stadtbücherei Herborn
    E-Mail: buecherei@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 12:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch: 10:00 - 14:00 Uhr
    Donnerstag: 12:00 - 18:00 Uhr
    Freitag: 10:00 - 18:00 Uhr

    Ansprechpartner Herr Apfelbaum

    Telefon: 02772 708452
    Webseite: Stadtbücherei Herborn
    E-Mail: m.apfelbaum@herborn.de

    Frau Schlosser

    Telefon: 02772 708451
    Webseite: Stadtbücherei Herborn
    E-Mail: s.schlosser@herborn.de

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    Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

    Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

    Verfahrensablauf

    • Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage

    Gebühren

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.

    Bearbeitungsdauer

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

    Handlungsgrundlage(n)

    kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung

    Formulare

    Schriftform erforderlich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Bemerkungen

    • Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
    • Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
    • Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.

    Kurzfassung

    • Bibliotheksausweis Ausgabe
    • Beantragung und Verlängerung eines Bibliotheksausweises
    • Für die Benutzung einer Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek kann ein Bibliotheksausweis erforderlich sein
    • Ausweis wird entweder persönlich vor Ort ausgehändigt oder per Post geschickt
    • zuständig: jeweilige Bibliothek
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