Bodendenkmalpflege

  • Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 23.1 Bauordnung, Denkmal- und Immissionsschutz

    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar
    35529 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-1717

    Webseite: Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
    Webseite: Digitaler Briefkasten
    Webseite: Online-Angebote
    E-Mail: bauaufsicht@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren

    • menschlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind (archäologische Denkmale) oder
    • tierischen oder pflanzlichen Lebens, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind (paläontologische Denkmäler),

    handelt.

    Bodendenkmäler stehen unter Schutz. Um sie aufzusuchen oder nach ihnen zu graben, benötigen Sie eine Nachforschungsgenehmigung.

    Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.

    Ansprechpunkt

    Zuständig für Nachforschungsgenehmigungen nach Bodendenkmalen ist "hessenARCHÄOLOGIE" beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

    Fachliche Beratung erhalten Sie ebenfalls dort.

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