Brandschutz

  • Kontakt Brand- u. Bevölkerungsschutz

    Walkmühlenweg 10
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-800
    Telefax: 02772 7089800

    Webseite: Homepage Stadt Herborn
    E-Mail: info@feuerwehr-herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Herr Mack

    Zimmernummer: Atemschutzwerkstatt
    Telefax: +49 2772 708-9814
    Telefon: 814
    Telefon: +49 2772 708-814
    E-Mail: l.mack@herborn.de

    Herr Schmitt

    Telefon: 815
    Telefax: +49 2772 708-9815
    Telefon: +49 2772 708-815
    E-Mail: j.schmitt@herborn.de

    Herr Klaudy

    Telefax: +49 2772 708-9817
    Telefon: +49 2772 708-817
    E-Mail: h.klaudy@Herborn.de

    Herr Krämer

    Telefax: +49 2772 708-9811
    Telefon: +49 2772 708-811
    Telefon: 811
    E-Mail: j.kraemer@herborn.de

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    Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung obliegt In Hessen  den Gemeinden in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr aufgestellt werden.

    Die Feuerwehren haben Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und Menschen wie Tieren bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen zu helfen.

    Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Personen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden).

    An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden.
     

    Ansprechpunkt

    Die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder in den Städten Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Offenbach, Wiesbaden an die Berufsfeuerwehr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter den  Stichworten "Feuerwehr" und  "Katastrophenschutz".
     

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