Bundesfreiwilligendienst; Informationserteilung

  • Kontakt Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

    Sibille-Hartmann-Str. 2-8
    50969 Köln, Stadt

    Telefon: +49 221 3673-0
    Telefax: +49 221 3673-4661

    Webseite: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
    E-Mail: info@bundesfreiwilligendienst.de

    Detailansicht »

    Der Bundesfreiwilligendienst ermöglicht es Ihnen, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.

    Der Dienst ist freiwillig und wird zwischen Ihnen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) vereinbart.

    Mögliche Gründe für den Bundesfreiwilligendienst sind:

    • Sie möchten Leerz eiten bis zum Studienbeginn sinnvoll nutzen,
    • mögliche Arbeitsgebiete kennen lernen,
    • im Rahmen eines freiwilligen Engagements wieder in einen Beruf einsteigen oder
    • sich sozial, kulturell oder ökologisch für andere Menschen engagieren.

    Für den Bundesfreiwilligendienst gelten folgende Eckpunkte:

    • Sie erhalten als Freiwilliger Taschengeld. Hierfür gilt derzeit eine Höchstgrenze von 357,00 Euro monatlich (6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart.
    • Als Bundesfreiwilligendienstleistender erhalten Sie einen Freiwilligenausweis. Eine Fachkraft betreut Sie in der Einsatzstelle. Sie erhalten ebenso kostenlose Seminare.
    • Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
    • Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.
    • Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
    • Nach Abschluss Ihres Dienstes erhalten Sie ein qualifiziertes Zeugnis.

    Einsatzbereiche des Bundesfreiwilligendienstes sind:

    • Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe)
    • Umwelt- und Naturschutz
    • Sport
    • Integration
    • Kultur- und Denkmalpflege
    • Bildung
    • Zivil- und Katastrophenschutz

    Verfahrensablauf

    Einsatzstelle finden

    Sie können über die Einsatzstellensuche, über die zuständige Beraterin bzw. den zuständigen Berater oder auch über eine der Zentralstellen eine Einsatzstelle finden. Selbstverständlich können Sie auch eine Einrichtung, die Sie interessiert, direkt ansprechen. Wenn diese Einrichtung noch nicht als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt ist, kann sie sich kurzfristig dafür anerkennen lassen.

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Informationshotline des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

    Tel.: +49 221 - 3673-0

    E-Mail: info@bundesfreiwilligendienst.de

    Einsatzstelle besuchen

    Melden Sie sich in der Einsatzstelle, bewerben Sie sich und vereinbaren Sie einen Termin für ein Kennenlerngespräch.

    Vereinbarung abschließen

    Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben schließt mit Ihnen vor Beginn des Freiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung ab. Den konkreten Vertragsinhalt können Sie vorab mit Einsatzstelle absprechen.

    Gebühren

    Keine.

    Ansprechpunkt

    Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
    Sibille-Hartmann-Str. 2-8
    50969 Köln

    Öffnungszeiten:
    Mo:07:30 - 16:00 Uhr

    Di: 07:30 - 16:00 Uhr

    Mi: 07:30 - 16:00 Uhr

    Do:07:30 - 16:00 Uhr

    Fr: 07:30 - 16:00 Uhr

    Kontaktmöglichkeiten:
    Tel.: +49 221 - 3673-0
    Fax.: +49 221 - 3673-4661
    E-Mail: info@bundesfreiwilligendienst.de

    Fristen

    • Regeldauer: 12 Monate
    • Mindestdauer: 6 Monate
    • Maximaldauer: 24 Monate

    Voraussetzungen

    Pflichtschulzeit ist absolviert

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie die erforderliche Unterlagen bei der Einsatzstelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Ein 12-monatiger Bundesfreiwilligendienst begründet einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
    • Sind Sie älter als 27 Jahre, können Sie auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) tätig werden.

    Bemerkungen

    Einsatzbereiche des Bundesfreiwilligendienstes:

    • Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe)
    • Umwelt- und Naturschutz
    • Sport
    • Integration
    • Kultur- und Denkmalpflege
    • Bildung
    • Zivil- und Katastrophenschutz

    Kurzfassung

    Der Bundesfreiwilligendienst ermöglicht es Ihnen, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.

    Der Dienst ist freiwillig und wird zwischen Ihnen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) vereinbart.

    Mögliche Gründe für den Bundesfreiwilligendienst sind:

    • Sie möchten Leerz eiten bis zum Studienbeginn sinnvoll nutzen,
    • mögliche Arbeitsgebiete kennen lernen,
    • im Rahmen eines freiwilligen Engagements wieder in einen Beruf einsteigen oder
    • sich sozial, kulturell oder ökologisch für andere Menschen engagieren.

    Für den Bundesfreiwilligendienst gelten folgende Eckpunkte:

    • Sie erhalten als Freiwilliger Taschengeld. Hierfür gilt derzeit eine Höchstgrenze von 357,00 Euro monatlich (6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart.
    • Als Bundesfreiwilligendienstleistender erhalten Sie einen Freiwilligenausweis. Eine Fachkraft betreut Sie in der Einsatzstelle. Sie erhalten ebenso kostenlose Seminare.
    • Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
    • Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.
    • Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.

    Nach Abschluss Ihres Dienstes erhalten Sie ein qualifiziertes Zeugnis.

    zurück zur Übersicht