Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis / Fortbildungsveranstaltungen

  • Kontakt Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht

    Gutleutstraße 114
    60327 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 2714-5992
    Telefax: +49 69 2714-5950

    E-Mail: Strahlenschutz-F@rpda.hessen.de
    E-Mail: chemikalienrecht@rpda.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Formulare
    Detailansicht »

    Bestimmte Arbeiten im Zusammenhang mit Stoffen, die die Ozonschicht schädigen weil sie zum Abbau dieser führen, dürfen nur von bestimmten Personen durchgeführt werden. Diese Personen müssen unter anderem zuverlässig sein, über die erforderliche technische Ausstattung verfügen und die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben.

    Ein Nachweis der Sachkunde kann beispielsweise erbracht werden, indem Fortbildungsveranstaltungen besucht werden. Gemäß § 5 Chemikalien-Ozonschichtverordnung dürfen nur solche Anbieter Fortbildungsveranstaltungen durchführen, die durch die zuständige Stelle anerkannt sind.

    Auf Antrag kann eine Befreiung von der Notwendigkeit einer technischen und handwerklichen Ausbildung ausgesprochen werden, sofern der Antragsteller nachweist, dass er vergleichbar qualifiziert ist.

    Gebühren

    Die Kosten für die Anerkennung als berechtigte Stelle richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

    Ansprechpunkt

    Als Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen sowie bezüglich einer Befreiung von der Ausbildungsnotwendigkeit wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeits- und Umweltschutz Frankfurt

    Fristen

    Die Anerkennung muss vor dem ersten Seminar erfolgen.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag,
    • Lehrgangsplan, 
    • Liste mit Qualifikation der Lehrkräfte,
    • Geräteliste,
    • Teilnahmebescheinigungsmuster
    zurück zur Übersicht