Chemischreinigungsanlagen / Immissionsschutz

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 43.2 - Immissionsschutz II

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35338 Gießen, Universitätsstadt Marburger Straße 91
    35396 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)
    Telefax: +49 641 303-2197

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
    E-Mail: verwaltungsportal.AbtIV@rpgi.hessen.de

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    Kontakt Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

    Mainzer Straße 80
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 815-0
    Telefax: +49 611 815-1941

    Webseite: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
    E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de

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    Die Errichtung und der Betrieb einer Chemischreinigungsanlage unterliegt aus immissionsschutzrechtlicher Sicht – in Abhängigkeit von den eingesetzten Lösemitteln - den Vorschriften der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) oder der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV). Vor der Inbetriebnahme hat der Betreiber der Anlage diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Gebühren

    Die Anzeige einer Chemischreinigungsanlage ist kostenlos.

    Die Überwachung des laufenden Betriebes einer Chemischreinigungsanlage ist gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV) und richtet sich nach dem benötigten Zeitaufwand.

    Die Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen der 2. BImSchV (§ 19 Abs. 2) kostet 900,00 Euro.

    Die Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen der 31. BImSchV (§ 11) kostet zwischen 600,00 Euro und 6.000,00 Euro.

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an das für den künftigen Betriebsort der Chemischreinigungsanlage zuständige Regierungspräsidium.

    Fristen

    Die Anzeige der Chemischreinigungsanlage hat vor der Inbetriebnahme durch den Betreiber zu erfolgen.

    erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Anzeigeunterlagen sind mit der zuständigen Behörde abzustimmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeige der Chemischreinigungsanlage nach der 2. BImSchV oder 31. BImSchV entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Vorschriften, wie z.B. dem Baurecht, dem Wasserrecht, dem Abfallrecht und sonstiger gewerberechtlicher Regelungen.

    Es erfolgt keine Bestätigung der Anzeige durch die zuständige Behörde.

    Bemerkungen

    Eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde ist bereits im Planungsstadium empfehlenswert.

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