Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
| Kontakt | Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
Webseite:
https://www.herborn.de
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| Öffnungszeiten | Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
Montag und Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Barkasse
Montag:
Donnerstag:
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren. |
| Ansprechpartner |
Frau Krimmel
Zimmernummer: 003
Telefon: 02772 708-241
Telefon: 02772 708-240
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Lahn-Dill-Kreis - 15.3 Ausländer- und Personenstandswesen
| Kontakt | Lahn-Dill-Kreis - 15.3 Ausländer- und Personenstandswesen
Karl-Kellner-Ring 51
Telefon: 06441 407-2310
(Hotline
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 13:30 - 17:30 Uhr)
Webseite:
www.lahn-dill-kreis.de
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Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 21 - Einbürgerung und Hoheitsverwaltung
| Kontakt | Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 21 - Einbürgerung und Hoheitsverwaltung
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
Telefon: +49 641 303-0
(Zentrale)
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de/
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| Öffnungszeiten | Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin. |
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Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
- hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
- besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
- ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
- ist nicht vorbestraft,
- verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
- verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
- bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
- verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
- bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.
Gebühren
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Ansprechpunkt
Zuständig für die Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Magistrate und Gemeindevorstände in Städten und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern, im Übrigen die Kreisausschüsse der Landkreise, die sogenannten unteren Verwaltungsbehörden. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.