Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
| Kontakt | Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
Gymnasiumstraße 4
Telefon: +49 641 303-8600
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Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
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Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I
| Kontakt | Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I
Liebigstraße 14-16
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| Öffnungszeiten | Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
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Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.
Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.
Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.
Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Verfahrensablauf
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:
- Sie reichen Ihre Anzeige ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
- Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Sie müssen das Ereignis zeitnah (unverzüglich) anzeigen.
zuständige Stelle
Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel
erforderliche Unterlagen
Anzeige Unfall oder Betriebsstörung:
- Unfallort / Ort des Schadensfalles
- geschädigte Person(en) (Anzahl, Namen)
- verursachende Gefahrstoff
- Arbeitgeber der geschädigten Person(en) bzw. betroffene Firma (jeweils mit Adresse)
- Ansprechpartner am Unfallort / Ort des Schadensfalls
- Unfallzeitpunkt
- Unfallhergang
- Art der Verletzungen / Tod / Schadensereignis
Anzeige Krankheits- oder Todesfälle:
- Beschäftigungsort
- geschädigte Person(en) (Namen)
- Verursachende Gefahrstoffe
- Genaue Angabe der Tätigkeit
- Arbeitgeber der geschädigten Person(en)
- Verantwortliche Person
- Gefährdungsbeurteilung
Gegebenenfalls: Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich
Kurzfassung
- Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme
- Unfälle oder Betriebsstörungen sowie Krankheits- oder Todesfälle, die in Zusammenhang mit Gefahrstoffen im Unternehmen aufgetreten sind, müssen der zuständigen Behörde unverzüglich mitgeteilt werden
- wurde die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt, kann die Anzeige in Kopie hochgeladen werden
- Mitteilung per E-Mail oder postalisch