Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

    Gymnasiumstraße 4
    65589 Hadamar
    35338 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-8600
    Telefax: +49 641 303-8611

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de
    E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten
    • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
    • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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    Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I

    Liebigstraße 14-16
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35338 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: 0641 303-0
    Telefax: 0641 303-3203

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
    E-Mail: arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

    Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

    Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

    Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

    Verfahrensablauf

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:

    • Sie reichen Ihre Anzeige ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
    • Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Fristen

    Sie müssen das Ereignis zeitnah (unverzüglich) anzeigen.

    zuständige Stelle

    Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel

    erforderliche Unterlagen

    Anzeige Unfall oder Betriebsstörung:

    • Unfallort / Ort des Schadensfalles
    • geschädigte Person(en) (Anzahl, Namen) 
    • verursachende Gefahrstoff
    • Arbeitgeber der geschädigten Person(en) bzw. betroffene Firma (jeweils mit Adresse)
    • Ansprechpartner am Unfallort / Ort des Schadensfalls
    • Unfallzeitpunkt 
    • Unfallhergang 
    • Art der Verletzungen / Tod / Schadensereignis

    Anzeige Krankheits- oder Todesfälle:

    • Beschäftigungsort
    • geschädigte Person(en) (Namen)
    • Verursachende Gefahrstoffe
    • Genaue Angabe der Tätigkeit
    • Arbeitgeber der geschädigten Person(en)
    • Verantwortliche Person
    • Gefährdungsbeurteilung

    Gegebenenfalls: Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich

    Kurzfassung

    • Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme
    • Unfälle oder Betriebsstörungen sowie Krankheits- oder Todesfälle, die in Zusammenhang mit Gefahrstoffen im Unternehmen aufgetreten sind, müssen der zuständigen Behörde unverzüglich mitgeteilt werden
    • wurde die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt, kann die Anzeige in Kopie hochgeladen werden
    • Mitteilung per E-Mail oder postalisch
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