Einschulungsuntersuchung durchführen

  • Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 21.3 Kinder- und Jugendgesundheit

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    35529 Wetzlar

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    Webseite: Online-Angebote
    E-Mail: gesundheitsamt@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

    Alle Kinder sind 2 Jahre vor Einschulung verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Ziel ist es, möglichst allen Kindern unabhängig von Migrations- und Sozialstatus aus gesundheitlicher Sicht die gleiche Chance auf einen erfolgreichen Schulstart zu ermöglichen.

    Verfahrensablauf

    •    Sie erhalten eine schriftliche Einladung mit Termin vom Gesundheitsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. 
    •    Sie erscheinen mit Ihrem Kind zum genannten Termin und bringen die erforderlichen Unterlagen mit. 
    •    Die Schulärztin oder der Schularzt untersucht Ihr Kind und bespricht die Ergebnisse mit Ihnen. 
    •    Das Gesundheitsamt übermittelt der zuständigen Schule das Ergebnis der Untersuchung.
     

    Ansprechpunkt

    Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind ist zur Einschulung an einer Grundschule in Hessen angemeldet.

    erforderliche Unterlagen

    • Gelbes Vorsorgeheft (U-Heft)
    • Impfausweis
    • Bei vorhandenen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen: ärztliche oder therapeutische Berichte
    • Bei Bedarf: Hilfsmittel Ihres Kindes, zum Beispiel Brille oder Hörgerät

    Rechtsbehelf

    Die schulärztliche Einschulungsuntersuchung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Es ist daher kein Rechtsbehelf möglich.

    Kurzfassung

    • Die Schuleingangsuntersuchung wird von dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, im Beisein der Eltern durchgeführt.
    • Sie dient dazu, den Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes festzustellen.
    • Ziel ist es herauszufinden, ob notwendige Voraussetzungen für den Start in die Schule vorliegen. Hierzu zählen körperliche, geistige, seelische, soziale und emotionale Fähigkeiten Ihres Kindes.
    • Werden bei der Einschulungsuntersuchung Beeinträchtigungen des Kindes festgestellt, können rechtzeitig individuelle Fördermaßnahmen empfohlen und eingeleitet werden.
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