Lahn-Dill-Kreis - 21.3 Kinder- und Jugendgesundheit
| Kontakt | Lahn-Dill-Kreis - 21.3 Kinder- und Jugendgesundheit
Karl-Kellner-Ring 51
Telefon: 06441 407-1616
Webseite:
Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
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Montag - Mittwoch
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Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Alle Kinder sind 2 Jahre vor Einschulung verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Ziel ist es, möglichst allen Kindern unabhängig von Migrations- und Sozialstatus aus gesundheitlicher Sicht die gleiche Chance auf einen erfolgreichen Schulstart zu ermöglichen.
Ansprechpunkt
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.