Einsicht in das Handelsregister nehmen

  • Kontakt Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier

    Luisenstraße 13
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 32-0

    Webseite: Handels- und Genossenschaftsregister (Gemeinsames Registerportal der Länder)

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    Kontakt Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Webseite: Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Formulare
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    Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsver-hältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Gesell-schaften für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

    Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar. Durch eine Einsicht in das Register lässt sich z. B. feststellen, wer für eine Gesellschaft handeln darf oder was Gegenstand eines Unternehmens ist.

    Verfahrensablauf

    Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen, detaillierte Informationen abzurufen und den Registerinhalt zudem als PDF-Dokument zu erhalten.
    Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebührenpflichtig).

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Auskunft aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder erhalten Sie unmittelbar. 

    Voraussetzungen

    Handelsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Kurzfassung

    -    Handelsregister Einsicht gewähren Nutzung der Registerin-formationen ist jedem zu Informationszwecken gestattet
    -    Handelsregisterinformationen können vor Ort beim zustän-digen Registergericht betreffend dortiger Eintragungen oder online im gemeinsamen Registerportal der Länder ( Link ) eingeholt werden.
    -    zuständig: Registergericht am Amtsgericht

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