Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
| Kontakt | Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
Webseite:
https://www.herborn.de
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| Öffnungszeiten | Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
Montag und Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Barkasse
Montag:
Donnerstag:
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren. |
| Ansprechpartner |
Frau Sommer
Zimmernummer: 211
Telefon: +49 2772 708-208
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Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis
| Kontakt | Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis
Webseite:
Orts- und Gerichtsverzeichnis
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Wenn Sie Informationen über eingetragene Vereine (e.V.) suchen, können Sie online über das Gemeinsame Registerportal der Länder Einsicht in die Vereinsregister nehmen.
Die Vereinsregister geben unter anderem Auskunft über Namen, Sitz des gesuchten Vereins und die Personen, die den Verein vertreten können.
Sie können die Vereinsregister über das Gemeinsame Registerportal kostenfrei einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenfrei auch einen aktuellen oder chronologischen Ausdruck herunterladen.
Vereinsregister, die nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar sind, können Sie nur beim zuständigen Amtsgericht oder Registergericht kostenfrei einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie dort auch einen gebührenpflichtigen Ausdruck oder amtlichen Ausdruck aus dem Vereinsregister.
Wenn Sie Informationen zu bestimmten Vereinen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder suchen. Ist ein Vereinsregister nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar, können Sie beim zuständigen Registergericht (Amtsgericht) Einsicht nehmen.
Verfahrensablauf
Suche ohne Registrierung:
- Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
- Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
- Klicken Sie auf „Suchen“.
- Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
- Wählen Sie das gewünschte Dokument aus.
Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Über das gemeinsame Registerportal sind Abrufe dauernd möglich.
Bearbeitungsdauer
Sie können die Daten sofort einsehen.
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
Kurzfassung
- Vereinsregister Einsicht gewähren in das maschinell geführte Vereinsregister
- Einsicht in ein Vereinsregister über das Gemeinsame Registerportal der Länder online möglich
- Download von Dokumenten kostenfrei möglich
- Nicht über das Registerportal einsehbare Vereinsregister können beim zuständigen Registergericht eingesehen werden
- Ausdrucke und amtliche Ausdrucke aus dem Vereinsregister beim Registergericht kostenpflichtig
- zuständig: Amtsgericht als Registergericht