Eintragungen von Änderungen des Namens und der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen

  • Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Sie können Eintragungen  von Änderungen des Namens und  der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen  für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen.
     

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Änderung Ihrer Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL beantragen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Änderung der Pilotenlizenz. 
    • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag ein.   
    • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
    • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
    • Rückgabe der alten Lizenz
    • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
       

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

    • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
    • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr 

    Fristen

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Regierungspräsidien: 

    • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
    • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr 

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
    • ICAO-Sprachanforderungen - Bescheinigung  
    • Sprechfunkzeugnis    
       

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Meldebestätigung 
    • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Kopie Personalausweis 
    • ICAO-Sprachanforderungen - Bescheinigung für zuständige Stelle nach § 5 LuftPersV
    • Kopie des Sprechfunkzeugnisses – Vorder- und Rückseite  
       

    Rechtsbehelf

    Sie können vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Kurzfassung

    • Änderung einer Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL
    • Antrag Anmeldung online oder schriftlich
    • Zuständig in Hessen: Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt
       
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