Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen

  • Kontakt Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie


    64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt Heinrich-Hertz-Str. 5
    64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

    Telefon: +49 611 3259-1000
    Telefax: +49 611 3279-1028

    Webseite: Webseite HLfGP
    E-Mail: pharmazie@hlfgp.hessen.de

    Formulare
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    Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) überwacht den Verkehr mit Humanarzneimitteln bei allen pharmazeutischen Unternehmen sowie Groß- und Einzelhändlern in Hessen. Die Überwachung sieht neben einer risikoabgestuften Inspektion von Betrieben die Entnahme und Untersuchung von Arzneimittelproben vor.

    Damit die Behörde ihrer Überwachungspflicht nachkommen kann, besteht eine Anzeigepflicht für Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel entwickeln, herstellen, klinisch prüfen oder einer Rückstandsprüfung unterziehen, prüfen, lagern, verpacken, in den Verkehr bringen oder sonst mit ihnen Handel treiben.

    Wenn Sie einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ausüben wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.

    Sie möchten einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ausüben, dann müssen Sie dies vorher anzeigen.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
    • die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind

    Gebühren

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Fristen

    Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine verantwortliche Person mit der erforderlichen Sachkenntnis benennen
    • Sie müssen einen Einzelhandel ausüben

    Hinweis:  Die erforderliche Sachkenntnis besitzt, wer Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften nachweist

    erforderliche Unterlagen

    Sachkenntnisnachweis der verantwortlichen Person.

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Kurzfassung

    • Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen
    • Der Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel, bedarf einer Anzeige.
    • Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
       
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