Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

  • Kontakt Bezirksregierung Münster - elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

    Domplatz 1-3
    48143 Münster, Stadt

    Telefon: +49 251 411-1679

    E-Mail: info@egbr.de

    Öffnungszeiten

    Servicezeit: 09:00 – 15:00 Uhr

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    Kontakt Elektronisches Gesundheitsberuferegister

    Telefon: +49 251 411-0
    Telefax: +49 251 411-2525

    Webseite: https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/index.html
    E-Mail: poststelle@brms.nrw.de

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    Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

    Es gibt verschiedene SMC-B für unterschiedliche Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

    • Arztpraxen
    • Pflege, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
    • Apotheken

    Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

    • Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
    • Geburtshilfeeinrichtungen
    • Physiotherapieeinrichtungen

    Um die SMC-B zu erhalten, müssen Sie Ihre Institution zunächst kostenpflichtig in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

    Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online beantragen:

    • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus
    • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
    • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
    • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
    • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

    Gebühren

    Gebühr: 40,00 EUR
    Vorkasse: nein
    Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an die Bezirksregierung in Münster.

    Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
    • Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
    • Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
    • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • Scan oder Foto des Nachweises über Ihre Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
    • IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
    • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person

    Rechtsbehelf

    Es ist ein Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Münster einzureichen.

    Kurzfassung

    • Institutionenkarte (SMCB) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Ausstellung
    • elektronische Institutionenkarte SMCB (Security Module Card Typ B) ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen
    • Zugang für Institutionen mit Gesundheitsfachberufstätigen, die nicht in Kammern organisiert sind darunter
      • Pflegeeinrichtungen
      • Geburtshilfeeinrichtungen
      • Physiotherapieeinrichtungen
    • Eintrag in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) notwendig
    • Antrag der SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach Eintrag in das eGBR
    • Antrag ist kostenpflichtig
    • Gültigkeit der Karte: 5 Jahre
    • zuständig: elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
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