Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung für weitere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern

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    Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

    Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

    Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

    Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.

    Gebühren

    keine

    Fristen

    keine

    Voraussetzungen

    Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

    erforderliche Unterlagen

    • Identifikationsnummer
    • Geburtsdatum

    Formulare

    keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Kurzfassung

    • Zuordnung Hauptarbeitgeber
    • Mehrere Arbeitsverhältnisse
    • Familiengerechte Steuerklasse
    • Steuerklasse VI
    • Mitteilung an den Arbeitgeber
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