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Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Verfahrensablauf
Persönliche Änderungen wie Umzug oder Heirat müssen Sie der zuständigen Gemeinde (Standesamt / Meldebehörde) mitteilen.
Diese leitet die Daten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter.
Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
zuständige Stelle
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Voraussetzungen
Es gab Änderungen von Adress- oder Personendaten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei inkorrekten ELStAM-Daten (Adress-/Personendaten) ist der erste Schritt die Korrektur beim Melderegister (Bürgeramt)
Gegen fehlerhafte ELStAM-Bescheide des Finanzamts ist der Einspruch innerhalb eines Monats das korrekte Rechtsbehelfsmittel. Änderungen erfolgen zentral über das Finanzamt, nicht direkt durch den Arbeitgeber.
Kurzfassung
Änderung von Adress- und Personendaten
weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.