Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Neubau von Gebäuden einreichen

  • Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Bauherr oder Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem das Gebäude fertiggestellt wurde.

    Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, müssen Sie nach dessen Neubau nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.

    Verfahrensablauf

    Die jeweiligen Länder regeln das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung der Ausstellung, die Pflichtangaben sowie die vorzulegenden Nachweise.

    Fristen

    • Einreichung der Erfüllungserklärung nach Fertigstellung des Gebäudes
    • Die Erfüllungserklärung ist zum Zeitpunkt der Vorlage der abschließenden Fertigstellungsanzeige nach § 84 Abs. 1 Satz 1 und 3 der Hessischen Bauordnung einzureichen.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Voraussetzungen

    Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden.

    erforderliche Unterlagen

    • Erfüllungserklärung
    • Berechnungen
    • Energieausweis[e]
    • gegebenenfalls:
      • Lieferantenbescheinigung
      • Bescheid über Befreiung von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
    • Der Energieausweis muss sich auf das fertiggestellte Gebäude beziehen.

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
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