Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin / Desinfektor beantragen

  • Kontakt Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe


    64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt Heinrich-Hertz-Str. 5
    64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

    Telefon: +49 611 3259-1000
    Telefax: +49 611 32759-1999

    Webseite: Webseite HLfGP
    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

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    Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin / Desinfektor erteilt.

    Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin / Desinfektor beantragen?

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
    • Die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
       

    Gebühren

    Gebühr: 80,00 EUR
    Vorkasse: nein

    Fristen

    Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
    • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
    • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
    • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
       

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage
     

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege gehört die staatliche Anerkennung und Aufsicht über die hessischen Ausbildungsstätten. Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in diesen Ausbildungen zuständig. Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus.

    Kurzfassung

    • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin / Desinfektor
    • Die Berufsbezeichnung Desinfektorin / Desinfektor darf nur nach einer Erlaubnis geführt werden.
    • Zuständig ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege.
       
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