Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
| Kontakt | Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Telefon: +49 611 3259-1000
Webseite:
Webseite HLfGP
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Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Weiterbildungsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Gruppen- und Wohnbereichsleitung nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege erteilt.
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Gruppen- und Wohnbereichsleitung nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen?
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
- die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Gebühren
Gebühr: 80,00 EUR
Vorkasse: nein
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Fristen
Die Weiterbildungsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
Die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Staatlich anerkannte Gruppen- und Wohnbereichsleitung“ wird auf Antrag erteilt.
Sie erhalten die Erlaubnis, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben die nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege vorgeschriebene Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen und die staatliche Abschlussprüfung bestanden.
- Sie besitzen eine in einem anderen Bundesland erteilte staatliche Erlaubnis zur Führung einer entsprechenden Weiterbildungsbezeichnung und die Weiterbildung ist gleichwertig.
- Sie haben eine gleichwertige Weiterbildung in einem anderen Bundesland erfolgreich abgeschlossen.
- Sie haben vor dem 3. Oktober 1990 eine gleichwertige Weiterbildung nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erfolgreich abgeschlossen.
- Sie haben eine im Ausland erworbene Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen, die als gleichwertig anerkannt wurde.
Zusätzlich müssen Sie Ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort im Land Hessen haben.
erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung (zum Beispiel ein Zeugnis)
- Nachweis über das Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung
Sofern zutreffend zusätzlich:
- Nachweis über eine in einem anderen Bundesland erteilte Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung
- Nachweise über eine gleichwertige Weiterbildung (zum Beispiel Zeugnisse, Zertifikate)
- Nachweise über eine im Ausland erworbene Weiterbildung, einschließlich der Unterlagen zur Feststellung der Gleichwertigkeit
- Nachweis über Ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort im Land Hessen
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern, insbesondere zur Prüfung der Gleichwertigkeit.
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Die Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Hessen durch die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2020 (GVBl. I S. 878) geregelt.
Kurzfassung
- Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Gruppen- und Wohnbereichsleitung nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege
- Die Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Gruppen- und Wohnbereichsleitung nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege darf nur nach einer Erlaubnis geführt werden.
- Regierungspräsidium Darmstadt