Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln anzeigen

  • Kontakt Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie


    64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt Heinrich-Hertz-Str. 5
    64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

    Telefon: +49 611 3259-1000
    Telefax: +49 611 3279-1028

    Webseite: Webseite HLfGP
    E-Mail: pharmazie@hlfgp.hessen.de

    Formulare
    Detailansicht »

    Wenn Sie eine Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen. 

    Sie möchten als Arzt oder Zahnarzt in Krankenhäusern oder Rettungsdienstorganisationen erlaubnisfreie Arzneimittel herstellen? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Verfahrensablauf

    -    Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
    -    die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
     

    Gebühren

    Fristen

    Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

    zuständige Stelle

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    • Sie sind Arzt, Zahnarzt oder eine zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen, 
    • Sie stellen Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten her.
       

    erforderliche Unterlagen

    Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Kurzfassung

    • Anzeige einer erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte oder Zahnärzte in Krankenhäusern oder Rettungsdienstorganisationen
    • Die Herstellung erlaubnisfreier Arzneimittel durch Ärzte, Zahnärzte oder zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen ist anzeigepflichtig.
    • Zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
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