Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

  • Kontakt Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt

    Gutleutstraße 114
    60327 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 2714-0
    Telefax: +49 611 3276-48655

    Webseite: Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
    E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr

    Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

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    Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.

    Sie möchten erstmals Menschen in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen? Dann müssen Sie die erforderliche Vorabmeldung an die zuständige Behörde übermitteln.

    Gebühren

    kostenlos

    Ansprechpunkt

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Fristen

    Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

    erforderliche Unterlagen

    • Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Kurzfassung

    • Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme
    • Ein Unternehmen muss die erstmalige Vergabe von Heimarbeit der zuständigen Stelle mitteilen.
    • Die Mitteilung muss vor dem Tätigkeitsbeginn erfolgen.
    • zuständig: Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer
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