Erweiterung einer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen

  • Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Sie können eine Erweiterung Ihrer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen.
     

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL um weitere Rechte und Berechtigungen erweitern.

    Verfahrensablauf

    • Man stellt einen Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
    • Alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag einge-reicht.   
    • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
    • Die Gebühr für die Verwaltungsleistung wird entrichtet.
    • Rückgabe der alten Lizenz
    • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
       

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

    • Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
    • Kassel - Dezernat Verkehr

    Fristen

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Regierungspräsidien in

    • Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
    • Kassel - Dezernat Verkehr

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
    • Erfolgreich absolvierte Ausbildung zur Erweiterung der Rechte
       

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis der theoretischen und praktischen Fähigkeiten zur Erweiterung einer Privatpilotenlizenz

    Rechtsbehelf

    Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Kurzfassung

    • Erweiterung einer Lizenz BFCL, SFCL und LAPL um weitere Rechte und Berechtigungen: Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorsegler (TMG),  Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster bzw. Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder –gruppe
    • Antrag Anmeldung online oder schriftlich
    • Zuständig in Hessen: Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt
       
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