Erweiterung Fahrerlaubnis beantragen

  • Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 15.2 Personenbezogenes Verkehrswesen

    Baumeisterweg 3
    35576 Wetzlar Junostraße 1F
    35745 Burg

    Telefon: 06441 407-2547 (Standort Wetzlar)
    Telefon: 06441 407-7355 (Standort Herborn-Burg)

    Webseite: www.lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Herborn-Burg
    Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
    Mittwoch ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

    Wetzlar
    Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
    Montag ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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    Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.

    Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.

    • Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.

    Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie diese um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Gebühren

    Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Fristen

    Die Fristen bestehen je nach Antragsart.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Antrag und Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.  

    Voraussetzungen

    Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung erreicht haben, bzw. dürfen den Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    Die übrigen Voraussetzungen richten sich nach der jeweils beantragten Fahrerlaubnisklasse.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
    • bisheriger Führerschein
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Nachweis Sehvermögen

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Kurzfassung

    • Fahrerlaubnis Erweiterung
    • der Inhaber einer Fahrerlaubnis kann diese auf andere Fahrerlaubnisklassen erweitern. Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse
    • zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
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