Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen festsetzen

  • Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. In der Regel erfolgt dies von Amts wegen. Auflagen oder Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentiert. Sie können sich auf einzelne oder auf alle Fahrerlaubnisklassen beziehen. Hierbei kann es sich z.B. um Auflagen, wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe, die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe oder die Notwendigkeit technischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeug handeln.

    Die Austragung einer Auflage/Beschränkung erfolgt regelmäßig auf Antrag. 

    Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. 

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Gebühren

    Die Gebühren sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. 

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichen. Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

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