Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

  • Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 15.2 Personenbezogenes Verkehrswesen

    Baumeisterweg 3
    35576 Wetzlar Junostraße 1F
    35745 Burg

    Telefon: 06441 407-2547 (Standort Wetzlar)
    Telefon: 06441 407-7355 (Standort Herborn-Burg)

    Webseite: www.lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Herborn-Burg
    Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
    Mittwoch ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

    Wetzlar
    Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
    Montag ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Detailansicht »

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Verfahrensablauf

    Nach Antragstellung wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Sie über den Verfahrensablauf informieren.

    Gebühren

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Einige Fahrerlaubnisbehörden haben entsprechende Antragsvordrucke auf Ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Hinweis zum Führungszeugnis:

    Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden.

    Hinweis zur Schulung in Erster Hilfe: Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Besprechen Sie dies bei Zweifeln mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Rechtsbehelf

    1. Widerspruch
    2. Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja oder elektronische Form

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Kurzfassung

    • Fahrerlaubnis Neuerteilung
    • nach Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde kann nach Ablauf einer gegebenenfalls gesetzten Sperrfrist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden
    • Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
    • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
    zurück zur Übersicht